Wer übernimmt die Nachbetreuung?
Welche Hebamme die Nachsorge im Wochenbett übernimmt, können Sie bereits während der Kurse mit den Hebammen absprechen. Wir besuchen Sie in den ersten Tagen nach der Geburt täglich. Wir sind in dieser Zeit auch telefonisch für jeden Rat erreichbar. Die Einzelheiten dazu können Sie mit der Sie betreuenden Hebamme individuell vereinbaren.
Es besteht die Möglichkeit, bei Ihrer Krankenkasse für die Zeit, die Sie sonst in der Klinik verbracht hätten, eine Haushalthilfe zu beantragen. Die meisten Krankenkassen genehmigen diesen Antrag zumindest für die Wochentage dieser 6-Tage-Frist. Sie können das entsprechende Antragsformular bereits vor der Geburt bei der Kasse anfordern. Wir stellen die notwendige ärztliche Bescheinigung nach der Geburt gern aus.
Die Erstuntersuchung Ihres Kindes (U1) erfolgt in unserer Praxis durch unsere Hebammen. Bitte nehmen Sie bereits vor Ihrem Geburtstermin Kontakt mit einem Kinderarzt auf. Dieser sollte Ihnen zwischen 5.und 10.Tag einen Hausbesuch für die U2 Ihres Kindes zusichern. In das derzeit gültige Ärzteverzeichnis können Sie an unserer Rezeption Einblick nehmen.
Sechs Wochen nach der Geburt sind Sie zum Rückbildungsgymnastikkurs wiederum in unserer Praxis eingeladen. Da dieses Wiedersehen mit den anderen Kursteilnehmerinnen sehr beliebt ist, sollten Sie sich möglichst bald nach der Geburt einen Kursplatz sichern.