Voraussetzungen für eine Praxisgeburt
1. Es muss eine unkomplizierte Schwangerschaft vorliegen, die einen ebenfalls komplikationslosen Geburtsverlauf erwarten lässt. Sie sollten mit dem Frauenarzt, der Ihre Schwangerschaft betreut, Ihr Vorhaben einer Praxisgeburt besprechen und seine Meinung dazu hören. Sollte er Bedenken haben, die Sie nicht so ganz überzeugen, so empfehlen wir Ihnen, eine telefonische Besprechung der Problematik zwischen Ihrem Frauenarzt und Herrn Dr. Hildebrandt anzuregen. Wir werden Sie bei der Bahnung dieses Kontakts nach bestem Vermögen unterstützen.
2. Sie sollten einen geburtsvorbereitenden Kurs unserer Praxis besucht haben. Wir wollen nicht falsch verstanden werden: Gute Kurse werden natürlich ebenso auch von anderen Hebammen angeboten. In den Kursen unserer Praxis werden Sie jedoch ganz gezielt auf unser Verständnis der Geburt und auf die besonderen Aspekte der Praxisgeburt vorbereitet. Außerdem lernen wir uns kennen, Sie werden mit der Umgebung, in der Ihr Kind zur Welt kommen soll, vertraut. Deshalb wünschen wir uns, dass wir die Zeit der Geburtsvorbereitung gemeinsam verbringen.
3. Sie sollten einen der vier Vortragsabende „Sternstunde Geburt“, „... und hat ein Kind geboren“, „Reise ins Licht“ oder „Sanfte Hände“ besucht haben. An diesem Abend stellen wir noch einmal unser Verständnis der Geburtshilfe und einige spezielle Fragen der Praxisgeburt – wie z.B. unser Komplikationsmanagement – komplex dar. Außerdem lernen Sie hier alle in unserer Praxis tätigen Hebammen und Ärzte kennen.
4. In einem ausführlichen Gespräch wollen wir alle Fragen der Praxisgeburt eingehend besprechen. In der Regel wird Sie dazu die Hebamme, die Sie für die Begleitung Ihrer Geburt gewählt haben, zu Hause besuchen. Als Zeitpunkt dieses Gesprächs empfehlen wir die 35.SSW. Außerdem bitten wir Sie, sich bei einem unserer Frauenärzte vorzustellen. Bei diesem Termin sollen noch einmal das genaue Schwangerschaftsalter geprüft und verschiedene Fragen der Risikobeurteilung Ihrer Geburt besprochen werden.
5. Wir wünschen uns, dass Ihr Partner oder eine andere Vertrauensperson Ihnen bei der Geburt Ihres Kindes zur Seite steht. Dies ist keine zwingende Voraussetzung für die Praxisgeburt, wird aber von uns als eine wertvolle Bereicherung des Erlebens der Geburt angesehen. Bei aller Freude über diesen Beistand möchten wir diese Begleitperson jedoch darauf aufmerksam machen, dass die Geburt Ihres Kindes ein sehr intimes Geschehen zwischen Ihnen, Ihrem Kind und der Sie betreuenden Hebamme ist. Manchmal hilft es dem Fortschritt der Geburt, wenn diese Intimität für kurze Zeit ganz ungestört sein kann. Das setzt viel Verständnis bei den dann kurzzeitig „beurlaubten“ Personen voraus.
In folgenden Situationen empfehlen wir, dass Sie zur Geburt Ihres Kindes eine Klinik aufsuchen:
bei Mehrlingsschwangerschaften,
bei Beckenendlage des Kindes,
bei einer Frühgeburt - also vor Vollendung der 37.Schwangerschaftswoche,
bei deutlichen Anzeichen eines Bluthochdrucks oder massiver Eiweißausscheidung im Urin oder bei anderen schweren Schwangerschaftserkrankungen.